Was machen Elternvertreter*innen?

Alle Eltern jeder Klasse wählen am Anfang eines neuen Schuljahres zwei gleichberechtigte Elternvertreter*innen sowie zwei Stellvertreter*innen. Sie sind die Interessenvertreter*innen der Eltern. Eine wesentliche Aufgabe ist die Vermittlung zwischen all denen, die aktiv am Prozess Schule beteiligt sind und die Schule gemeinsam mit den Pädagog*innen gestalten.

Inhalte und Ziele der Arbeit können sein:

  • Vermittlerrolle und Brückenfunktion
  • Anliegen der Schüler*innen aufgreifen und vertreten
  • Schüler*innen zeigen, dass Eltern die Schule wichtig ist
  • Beteiligung an der inhaltlichen Arbeit der Schule
  • Eltern zusammenbringen, zur Mitgestaltung motivieren und Einbringen von Hilfe aller Art
  • Schnittstelle und Unterstützung für Lehrer*innen und Schule
  • Mitgestaltung und Vertretung nach außen bei Ämtern und Institutionen

 

GEV-Vorstand

Am 19. September 2023 hat sich die Gesamtelternvertretung konstituiert. Sie erreichen den GEV-Vorstand per E-Mail.

 

Wo kann man mitwirken, wenn man als Klassenelternsprecher*in gewählt wurde?

 

Gesamtelternvertretung (GEV)

Die Elternvertreter*innen aller Klassen treffen sich mindestens viermal im Schuljahr zu den sogenannten GEV-Sitzungen. Die GEV wählt aus ihrer Runde einen Vorstand (laut Schulgesetz eine*n Elternsprecher*in der Schule mit bis zu drei Stellvertreter*innen).
Aus der Gesamtelternvertretung werden Eltern als Vertreter*innen in verschiedene Konferenzen und Gremien innerhalb und außerhalb der Schule gewählt.

 

Schulkonferenz (SK)

Die Schulkonferenz (SK) ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen sind mit je vier Vertreter*innen stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz. Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern werden für zwei Jahre gewählt. Die GEV wählt aus ihrer Mitte vier Mitglieder und vier Stellvertreter*innen in die Schulkonferenz. Sie trifft sich mindestens viermal im Schuljahr. Außerdem wählt die Schulkonferenz eine*n externe*n Partner*in, der/die die Schule als „kritischen Freund“ begleitet, berät und an Entscheidungen beteiligt ist. Weitere Informationen zur Schulkonferenz finden sich im Berliner Schulgesetz Teil VI, Abschnitt II §75 bis §78 gesetze.berlin.de.

 

Gesamtkonferenz (GK)

In jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz (GK) aller pädagogischen Mitarbeiter*innen gebildet, also Lehrer*innen, Erzieher*innen und Schulsozialarbeit. Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und Erzieher*innen ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Pädagog*innen. Die Gesamtelternvertretung wählt zwei Elternvertreter*innen und zwei Stellvertreter*innen als beratende Mitglieder in die Gesamtkonferenz.

 

Bezirkselternausschuss (BEA)

Im BEA treffen sich die gewählten Elternvertreter*innen aller Schulen im Bezirk. Aus der GEV werden zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter*innen für den Bezirkselternausschuss gewählt.
www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/bildung/artikel.322144.php
www.facebook.com/bea.schulen.libg/

Weiterführende Informationen zu den Gremien mit Faltblättern, Leitfäden und Erklärvideos gibt es unter www.berliner-elternvideos.de